Verbrauchsdaten-Fernauslesung per Funk
Auf Wunsch bestücken wir eine Liegenschaft auch mit Funk-Messgeräten. Dann kann auf das Betreten der Wohnung anläßlich der Jahresablesung verzichtet werden. Außerdem können die per Funk gelieferte Daten schneller verarbeitet werden.
Auf der anderen Seite muss man aber auch einräumen, dass je nach Gebäudestruktur immer wieder einzelne Daten nicht erfasst werden und dann doch ein Betreten der Wohnung nötig ist. Die Erfahrungen hat die Pfertner GmbH Immobilienverwaltung bei einigen Funkanlagen gerade eines renommierten Herstellers machen müssen.
Schließlich müssen die meisten am Markt angebotenen Rauchmelder (Pflicht ab 2017) jährlich durch Fachpersonal überprüft werden (siehe dazu auch unter Produkte / Rauchmelder). Dann ist der Vorteil der Funkmessgeräte dahin. Daher verzichten wir auf die aktive Bewerbung von Funkanlagen, solange nicht auch Rauchmelder per Funk gewartet werden dürfen.