Die jährliche Heizkostenabrechnung erstellen wir als
* reine Wärmeabrechnung (Gas, Öl, Fernwärme) für Radiatoren (Heizkörper) und
oder Fußbodenheizungen,
* gemischte Wärme- und Warmwasserabrechnung,
* Abrechnung mit zusätzlicher Frischwasser- und Abwasserkostenverteilung
sowie neuerdings als
* gemischte Abrechnung mit Solarthermie.
Basis für eine korrekte Abrechnung ist die vorherige präzise „Aufnahme“ des Anwesens. Unsere geschulten Mitarbeiter identifizieren dabei die vorhandenen Heizleistungen und Messgeräte.
Unser hauseigenes Abrechnungsprogramm erlaubt eine zügige Erstellung der Abrechnung. Enthaltene Plausibilitätsprüfungen und die Schlussprüfung durch einen Mitarbeiter gewährleisten eine korrekte Heizkostenabrechnung.
Die Abrechnung von Fremdgeräten ist möglich. Bei der Abrechnung von herkömmlichen Verdunstern, sogenannten "Röhrchen", scheitert es aber an der Kooperations- bereitschaft der Hersteller (=Wettbewerber). Zudem sind diese Geräte nur noch dann zugelassen, wenn der Bewohner nachträglich den Vorjahresverbrauch am Gerät ablesen kann. Dies gewährleisten nur Geräte mit 2 "Röhrchen". beim Ablesen am Jahresende wird dann das Röhrchen des Vorjahres im Gerät belassen. Mittlerweile kommt aber das Problem der zu großen "Strichpreise", weshalb wir hier den Ersatz durch kostengünstige EHKVs empfehlen.